Herzlich Willkommen

"Es gibt jedoch noch etwas Anderes auf Kreta. Es gibt eine Flamme, die wir Seele nennen wollen, etwas, das über dem Leben und dem Tod steht und schwer zu definieren ist. Es gibt diesen Stolz, diesen Eigensinn, etwas Unausgesprochenes und Unberechenbares, das dir Freude bereitet, ein Mensch zu sein."

Nikos Kazantzakis

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Allgemeine Informationen

ie Pläne für unsere Gebäude werden von erfahrenen Landvermessern, Architekten, Bauingenieuren und Mechanikern ausgearbeitet, wodurch ein ausgezeichnetes ästhetisches und qualitatives Ergebnis gesichert ist.

GARANTIEN
Unsere Firma zeichnet sich durch Zuverlässigkeit und Qualität aus und ist dadurch in der Lage, Ihnen anzubieten:
1) Einen konkreten Termin für die Übergabe des Gebäudes.
2) zweijährige Garantie für alle Arbeiten und Baumaterialien am Haus
Sobald Sie sich entschieden haben, eine Immobilie zu kaufen, können Sie, um Zeit zu sparen und unangenehme Folgen zu vermeiden, ein paar einfache Schritte unternehmen.


JURISTISCHE VERTRETUNG 
AAls Käufer müssen Sie zu Beginn einen Anwalt engagieren, der Sie unterstützt und bei der Abwicklung vertritt.


NOTAR
Sie müssen sich ebenfalls für einen Notar entscheiden. Alle Immobilienkaufverträge müssen vor einem Notar unterschrieben werden, damit sie rechtliche Gültigkeit haben. Der Vertrag muss in seiner Anwesenheit gelesen, verstanden und unterzeichnet werden. Der Notar ist ebenfalls verantwortlich für die Vertragsaufsetzung und kümmert sich um die Registrierung des Kaufvorgangs beim Grundbuchamt. Auf diese Weise erwirbt der Käufer den ersehnten Besitztitel.


ESITZ/ PRÜFUNG DER BESITZTITEL
Als Käufer müssen Sie vom Verkäufer den Besitztitel erhalten. Ihr Rechtsvertreter wird Ihnen bei der Abwicklung dieser Formalität helfen. Darüber hinaus ist der Rechtsanwalt verpflichtet, beim Grundbuchamt eine Prüfung der Besitztitel vorzunehmen. Diese Kontrolle geschieht aus folgenden Gründen:

  • Um sicherzugehen, dass der Verkäufer alleine im Besitz der Titel ist
  • Um sicherzugehen, dass der Besitz keine juristischen Belastungen aufweist (Verpflichtungen usw.)
  • Um sicherzugehen, dass der Verkäufer keine unbezahlten Grundsteuern überschreibt.

Die Baukonstruktion hält sich an alle Pläne und Baugenehmigungen.

STEUERNUMMER (AFM)
Als Käufer benötigen Sie eine griechische Steuernummer (AFM). Die Steuernummer ist für einen Immobilienkauf in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für die Baugenehmigung, den Anschluss an Strom-, Wasser- und Telefonnetz, für die Eröffnung eines Bankkontos usw. Um eine Steuernummer zu bekommen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen.

KÄUFER      
Käufer kann jede natürliche und juristische Person sein. Bei natürlichen oder juristischen Personen aus einem Mitgliedsstaat der E.U. nimmt der griechische Staat bei einem Kauf keine Kontrolle vor. Hingegen bei einem Kauf durch natürliche oder juristische Personen aus anderen Ländern bedarf es der Genehmigung des griechischen Verteidigungsministeriums.

UMSCHREIBUNGSSTEUER
Bei Abschluss eines Immobilienkaufvertrags muss eine Umschreibungssteuer an den griechischen Staat abgeführt werden. Die Steuer richtet sich nach dem im Vertrag aufgeführten Kaufpreis und beläuft sich bis zu einem Wert von 15.000 Euro auf 7%, der darüber liegende Wert wird mit 9% berechnet (der Gesamtsteuerbetrag wird mit 3% Gemeindesteuer belastet). Falls das Grundstück unter das Mehrwertsteuergesetz fällt, beträgt die Steuer 19%.

ZUSÄTZLICHE BELASTUNGEN
Außer der Umschreibungssteuer muss der Käufer folgende Kosten decken: a) Das Honorar des Notars, das sich auf 1,2% des Vertragswertes beläuft, b) die Umschreibungskosten, die 0,45% des Vertragswertes betragen, c) das Anwaltshonorar, das bei der Anwaltsvereinigung im Voraus bezahlt wird und sich bis zu einem Wert von 11.738 Euro auf 1% beläuft, der darüber liegende Wert wird mit 0,5% berechnet.

UMSCHREIBUNG DER IMMOBILIE
Der Käufer kann die Immobilie unbehindert weiterverkaufen, ohne dass der Betrag, den er für den Verkauf erhält, versteuert wird. Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft wird eine Steuer entsprechend des Verwandtschaftsgrades zwischen mit dem Schenker/ Erblasser und dem Empfänger/ Erbnehmer fällig. Im Falle einer elterlichen Überlassung, d.h. Schenkungen von Eltern an Kinder, beträgt der steuerfreie Betrag jedes Elternteils für jedes Kind 80.000 Euro und die Steuern der vorstehenden Kategorie verringern sich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro um die Hälfte.

FINANZIERUNG
Immobilienkäufe werden in Griechenland von jeder Bank finanziert, und die Kreditbedingungen variieren je nach Fall. Gewöhnlicherweise belasten die kreditgebenden Banken die gekaufte Immobilie mit einer Hypothek, um die Rückzahlung des Darlehens zu sichern.

BETRIEBSGENEHMIGUNG VON DER GRIECHISCHEN FREMDENVERKEHRSZENTRALE (EOT)
Haben Sie vor, Ihr Haus als Feriendomizil vermieten? Dazu benötigen Sie allerdings eine entsprechende Genehmigung. Falls Sie Einnahmen durch die Vermietung Ihres Hauses als Feriendomizil haben, müssen Sie nach griechischem Gesetz über eine Betriebgenehmigung von EOT verfügen.
Falls Sie Ihr Haus für eine längere Zeitdauer, d.h. für mehr als drei Monate an den gleichen Mieter vermieten, brauchen Sie keine Genehmigung von EOT, weil es dann nicht als Feriendomizil betrachtet wird. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Mieteinnahme bei Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Ferienhäuser, die zur Vermietung stehen und über einen Pool verfügen, müssen einige sehr strenge Voraussetzungen erfüllen.

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